Grundsätzlich dürfen thermische Abgasklappen ausschließlich an atmosphärische Gasgeräte der Bauart B11 montiert werden (B11= Geräte mit Strömungssicherung ohne jegliche Form von Gebläse). Bei Gebläsebrennern, Festbrennstoffen oder Flüssigen Brennstoff muss zwangsläufig eine motorische Abgasklappe eingesetzt werden. Die DIN 3388 4 beinhaltet hierzu weitere Informationen.

GWR – Thermische Abgasklappe für wandhängende Geräte (Gas-,Durchlauf-und Umlaufwasserheizer, Kombigeräte)

HKS – Thermische Abgasklappe für Standgeräte (Gas-Heizkessel, Vorrats-Wasserheizer, Heizeinsätze)

HOS – Thermische Abgasklappe für Kleingeräte (Raumheizer, Vorrats-Wasserheizer, Heizeinsätze)