Grundsätzlich muss zwischen motorischen und thermischen Abgasklappen unterschieden werden. Thermische Abgasklappen dürfen ausschließlich in Gasgeräte der Bauart B11 (atmosphärischer Brenner mit Strömungssicherung ohne jegliche Form von Gebläse) eingesetzt werden. Für alle anderen Feuerstätten und Brennstoffe muss auf eine motorische bzw. handbetätigte Abgasklappe zurückgegriffen werden.