Neue Ableitbedingungen nach 1. BImSchV
Neuwied, 21. September 2021 – Durch die Neufassung des § 19 (Ableitbedingungen) der 1. BImSchV wird die beliebte, weil meist einfache Installation von doppelwandigen Edelstahlschornsteinen für Festbrennstoffe an Außenfassaden deutlich erschwert.