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Thermische Prüfungen

Zur Durchführung der thermischen Prüfungen wird die Prüfanlage im Prüfeck mit dem gewünschten / vom Antragsteller geforderten Wandabstand positioniert. Der Heißgaserzeuger; über Volumenstrom und Temperatur frei modulierbar, wird mit der vorgeschriebenen Brennkammer versehen und das Heißgas in die Prüfanlage eingeleitet.

Dauer der Prüfung

Die Temperaturbeaufschlagung wird solange aufrechterhalten bis der sogenannte Beharrungszustand (siehe weiter unten) eintritt oder die Oberflächentemperatur auf der Prüfwand die höchstzulässigen Werte überschreitet.

Sollte weder ein Beharrungzustand noch ein „vorzeitiges Ende“ durch Überschreitung der Höchstwerte (siehe weiter unten) eintreten, so ist die Prüftemperatur über einen Zeitraum von 6h aufrechtzuerhalten.

Die Erfassung der einzelnen Sensorwerte und deren Auswertung erfolgt über eine spezielle Auswertesoftware mit 64 belegbaren Datenkanälen. Die Werte können grafisch als Kurven dargestellt werden.

Erläuterung

Beharrungszustand:
ein Sensorenwert ändert über einen Zeitraum von 30min seinen Wert nicht um 2K


Höchstwerte auf der Prüfwand:
Bei T080 – T600 Prüfungen à 85°C auf Prüfwand
Bei Rußbrand à 100°C auf Prüfwand
Die Temperaturen werden immer auf eine Umgebungslufttemperatur von 20°C bezogen.

Prüfstand mit Prüfeck

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