Gasdichtheit für Bauteile
Die Gasdichtheit bzw. die Leckrate der Prüfanlage wird vor und nach jeder thermischen Prüfung mit dem jeweilig geforderten Prüfdruck nach EN 1856- 2, Tabelle 1 bestimmt.
Hierzu wird die Anlage mit einer Abdrückblase im Abschlußbereich verschlossen und mittels eines Gebläses die dem Durchmesser entsprechende Luftmenge zugeführt und die Leckrate ermittelt.



