Vorschriften
Bei der Planung, Errichtung und Änderung von Feuerungsanlagen, zu denen auch die Verbindungsstücke und Schornsteine bzw. Abgasleitungen gehören, sind zahlreiche Normen, Richtlinien, Verordnungen und insbesondere der Brandschutz zu beachten.
Generell gilt in der BRD, dass diese Arbeiten anzeige- bzw. genehmigungspflichtig bei Ihrem zuständigem Bezirksschornsteinfegermeister sind. Dennoch unterscheiden sich einige Richtlinien in den einzelnen Bundesländern.
Hier einige der wichtigsten Richtlinien in loser Reihenfolge:
- Landes-FeuVO (Feuerungsverordnung der Länder)
- LBO (Landes-Bauordnungen)
- DIN 18160 T1 (Abgasanlagen – Planung und Ausführung)
- EN 13384 (Berechnung von Schornsteinabmessungen)
- EN 13084 (Freistehende Schornsteine aus Stahl)
- ZVH-Richtlinien (Zentralverband Haustechnik e.V.)
- Bauaufsichtliche Zulassungen der Hersteller
- Montageanleitungen der Hersteller
- TRGI (Technische Regeln Gas-Installationen)
- DVGW-Merkblätter ( Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V.)
Ansprechpartner
Wir empfehlen Ihnen deshalb, Ihren Schornsteinfeger zu Rate zu ziehen. Selbstverständlich steht Ihnen auch der Raab Außendienst gerne zur Seite. Er kennt die örtlichen Gegebenheiten genau und nennt Ihnen bei Bedarf zuverlässige Fachbetriebe und Bezugsquellen in Ihrer Nähe.


