Vorschriften

 

Berechnungsbasis

 

Die schweizerische Zulassungsstelle für Abgasanlagen (Kamine) VKF, (Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen), stützt sich seit Januar 2005 auf die allgemeinen, harmonisierten Europäischen Normen für Abgasanlagen. Abgasanlagen haben somit ab sofort nach EN 13384 Teil 1 und 2 ausgelegt zu sein.

 

  •      Teil 1 Einfachbelegung
  •      Teil 2 Mehrfachbelegung


Somit wird die bis anhin verwendete Berechnungsnorm SIA 384/4 hinfällig. Die neue SIA-Norm 384/1 ist in Vorbereitung und stützt sich ebenfalls auf die EN-Norm.


Planung und Ausführung


Abgasanlagen haben nach folgenden Normen ausgelegt und ausgeführt zu werden:

 

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Technische Berechnung

EN 13384 Teil 1 und 2

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Allgemeine Anforderungen

EN 1443

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Anforderungen für Abgasanlagen in Metall

EN 1856.1 System Produkte

 

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Anforderungen für Abgasanlagen in Metall

EN 1856.2 Sanierungs- und Verbindungsleitung

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Testmethoden

EN 1859

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Ausführungsstandard 

EN 12391

 

Die VKF legt aufgrund der Europäischen Klassierungsprüfungen die Anwendungsmöglichkeiten und Einbauanforderungen für die Schweiz fest.

Es dürfen fortan nur noch Produkte mit den entsprechend erfüllten Europäischen Tests, nach Produktespezifikation 1856.1 oder 2 verbaut werden.

Nach in Kraft treten der bilateralen Verträge, sollten nach einer Uebergangsperiode sämtliche Produkte für Abgasanlagen, über ein CE-Zertifikat mit den entsprechenden Konformitätserklärungen verfügen.

Voraussetzung ist eine von beglaubigten Stellen geführte Marktüberwachung.

Produkte mit CE-Zeichen sind bereits jetzt, nach Vorlage der Konformitätserklärungen der jeweiligen Hersteller, zu akzeptieren.


Bewilligungsverfahren

Generell gilt, dass die Errichtung und Änderung von Feuerungsanlagen, zu denen auch die Verbindungsstücke und Abgassysteme gehören, bei der Feuerpolizei (Gemeinde) meldepflichtig sind.